Wer heute gut verdient, hat auch im Ruhestand gehobene Ansprüche.

Eine optimale Altersvorsorge ist für Geschäftsführer, Führungskräfte und hochqualifizierte Fachkräfte unerlässlich, um im Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet gerade für diese Zielgruppe attraktive Möglichkeiten, um die Rente aufzustocken und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Durch die Entgeltumwandlung können Führungskräfte einen Teil ihres Einkommens steuerfrei in die bAV investieren. Zusätzlich zur bestehenden Altersversorgung (z.B. Direktversicherung oder private Rentenversicherung) können sie so eine zusätzliche Altersvorsorge über die Unterstützungskasse Allianz-Pensions-Management e.V. aufbauen.

Vierfacher Nutzen der betrieblichen Altersvorsorge:

  1. Keine Steuern auf den Beitrag zur bAV
  2. Keine Steuern auf das Vermögen während der Laufzeit, auch keine Abgeltungssteuer
  3. Auswahl verschiedener Kapitalanlagestrategien
  4. Wahlmöglichkeit bei Rentenbeginn zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalzahlung

Rechenbeispiel:

Angenommen, ein Führungskraft investiert monatlich 1.000 Euro aus dem Bruttogehalt steuerfrei in die bAV über die Unterstützungskasse. Nach 10 Jahren beträgt die Einzahlung 120.000 Euro. Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 4% ergibt sich ein Kapitalaufbau von 140.740 Euro. Bei Rentenbeginn hat die Führungskraft die Möglichkeit, zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung zu wählen.

Szenario 1:

Lebenslange Rente Wird die lebenslange Rente gewählt, ergibt sich eine monatliche Zusatzrente von etwa 402 Euro (inkl. Überschussbeteiligung). Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung mit einem Nettoaufwand von 523 Euro und einer monatlichen Rente von 191 Euro, ist die bAV-Rente um 41% höher.

Szenario 2:

Einmalige Kapitalzahlung Entscheidet sich die Führungskraft für die Kapitalzahlung, so erhält sie nach Steuern etwa 90.140 Euro, was einer Nettorendite von rund 7% entspricht.

Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge ist eine attraktive Möglichkeit für Geschäftsführer und Führungskräfte, ihre Rente aufzustocken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Durch die Unterstützungskasse Allianz-Pensions-Management e.V. lassen sich individuelle Lösungen für die Altersvorsorge entwickeln, die den Ansprüchen von Spitzenkräften gerecht werden. Es empfiehlt sich, eine ausführliche Beratung durch Altersvorsorgespezialisten in Anspruch zu nehmen, um die optimale Lösung für die eigene Situation zu finden.

 

Was geschieht bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

Als versicherte Person genießen Sie von Anfang an einen unverfallbaren Anspruch auf Ihre Versorgungsleistungen. Sollten Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, bleiben Ihnen die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versorgungsansprüche entsprechend der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Die Unterstützungskasse Allianz-Pensions-Management bietet aufgrund ihrer großen Verbreitung hervorragende Möglichkeiten, Ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos mitzunehmen.

Ist es möglich, die Versorgung bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen?

Ja, das ist möglich, sofern Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls Mitglied der Unterstützungskasse Allianz-Pensions-Management ist oder Mitglied wird. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels innerhalb der Unterstützungskasse erfolgt lediglich eine unkomplizierte Ummeldung.

Kann ich mich für eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente entscheiden?

Ja, zum Renteneintritt haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente zu wählen.

Muss ich bis zum vertraglich festgelegten Endalter einzahlen, oder kann ich eine reduzierte Leistung früher beanspruchen?

Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen vorzeitig abzurufen, falls Sie die gesetzliche Altersrente beziehen oder nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres aus dem Unternehmen ausscheiden. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme reduzieren sich jedoch die Leistungen. Falls Sie länger als bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, können Sie weiterhin einzahlen und dadurch höhere Leistungen erhalten. Aktuell ist eine Beanspruchung der Leistungen zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr möglich.

Wer erhält im Todesfall die Leistungen?

Falls nach Ihrem Tod Leistungen anfallen, sind folgende Personen in der angegebenen Reihenfolge widerruflich begünstigt: Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner; wenn dieser nicht vorhanden ist, Ihre kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter; falls Sie keine kindergeldberechtigten Kinder haben, Ihr namentlich benannter Lebensgefährte oder Partner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (ähnlich einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).

Sind Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig?

Wenn Sie privat krankenversichert sind, entstehen keine Beitragspflichten. Wenn Sie jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, müssen Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge zur GKV und gesetzlichen Pflegeversicherung leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gelten bis zur Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich dieselben Regelungen. Allerdings können geleistete Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

Ist die Entgeltumwandlung auch wenige Jahre vor der Rente sinnvoll?

Ja, denn auch kurz vor der Rente können Sie erheblich von der Steuerfreiheit profitieren. Die Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Alter, zu einem Zeitpunkt, an dem die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger ist. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Betriebliche Altersvorsorge“ die Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer über 55 Jahren besonders empfohlen.

Was bedeutet eine Insolvenz meines Unternehmens für meine betriebliche Altersversorgung?

Ihre betriebliche Altersversorgung bleibt bei einer Insolvenz Ihres Unternehmens geschützt. Für die Absicherung der gesetzlich unverfallbaren Leistungen sowie der laufenden Renten zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Dies gewährleistet die Insolvenzsicherung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Ausnahmen gelten jedoch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.

Was geschieht, wenn ich die Entgeltumwandlung nicht mehr finanzieren kann?

Falls Sie Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr zahlen können, haben Sie die Option, die Beitragszahlungen zu verringern oder komplett einzustellen. Beachten Sie jedoch, dass sich dadurch Ihre zukünftigen Leistungen reduzieren können. Zudem besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Versicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversorgung, wegfallen.

Welche Optionen habe ich bei langer Krankheit oder Elternzeit?

Während einer längeren Krankheit oder Elternzeit können Sie die Beitragszahlungen für diesen Zeitraum aussetzen. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, Ihren Vertrag nach Ablauf dieser Phase wieder aufzunehmen und fortzusetzen.

Wie kann ich sicher sein, dass mein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für mich abgeschlossen hat?

Nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde, erhalten Sie von der Allianz ein Versorgungsdokument sowie jährliche Statusmitteilungen. Diese Dokumente bestätigen, dass eine betriebliche Altersversorgung für Sie eingerichtet wurde.

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