Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen: Kurz erklärt
Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen: Kurz erklärt
HAJA | Allianz Generalvertretung Hartmann & Jakob GbR in Karlsruhe-Durlach
Es lohnt sich! Prüfen Sie, ob Sie Ihre private Zahnzusatzversicherung (ZZV) steuerlich absetzen können. Durch die Steuererklärung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück!
So geht’s:
- Vorsorgeaufwendungen angeben: Kosten für Ihre private Zahnzusatzversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
- Höchstbeträge beachten: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt jährlich 1.900 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer , Rentner und Beihilfeberechtigten und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler (Stand 2024).
- Außergewöhnliche Belastungen: Kostenanteile für Zahn-Vorsorgeleistungen wie professionelle Zahnreinigungen können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, sofern diese nicht 100% von Ihrer privaten Zusatzversicherung übernommen werden.
Tipp: Mit einer Zahnzusatzversicherung der Allianz sichern Sie sich bis zu 100% ab und reduzieren Ihren Eigenanteil deutlich.
Unser Angebot:
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Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Die Höhe, in der Sie die Kosten einer privaten Zahnzusatzversicherung absetzen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem beruflichen Status und Ihren Beiträgen in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung ab:
- Angestellte: Absetzbar, wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter 1.900 Euro liegen.
- Selbstständige: Höchstbetrag 2.800 Euro.
- Ehepaare, Beamte, Studierende, Rentner: Je nach persönlicher Situation und jährlichen Versicherungsbeiträgen.
Schritt für Schritt:
- Eingabe in der Steuererklärung: Tragen Sie die ZZV in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Bei gesetzlich Versicherten in das Feld „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“.
- Fristen beachten: Reichen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt ein.
- ELSTER©-Nutzung: Nutzen Sie das Steuerprogramm ELSTER©, um die Vorsorgeaufwendungen korrekt einzutragen.
Noch Fragen? Nutzen Sie unseren Online-Service für alle Steuerangelegenheiten. Hier geht’s direkt zu Ihrem Kundenkonto!
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